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Arzneimittelvertrag

 

Sparen mit günstigen Arzneimitteln

Zuzahlungsfreie Präparate

Patienten brauchen für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel keine Zuzahlung zu leisten, wenn die gesetzlichen Krankenkassen das Präparat von der Selbstbeteiligung befreit haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.

Durch entsprechende Preissenkungen der Hersteller sind aktuell 7.250 Mittel zuzahlungsfrei. Hierzu zählen inzwischen sowohl Nachahmer-Produkte (Generika) als auch patentgeschützte Wirkstoffe.

Wenn Ihr Arzt Ihnen ein entsprechendes Präparat verschreibt oder Sie sich in der Apotheke dafür entscheiden, sparen Sie bis zu zehn Euro. Die Liste der betreffenden Medikamente wird von den Krankenkassen zusammengestellt und alle 14 Tage aktualisiert. Wir stellen Ihnen hier die aktuelle Übersicht zur Verfügung.

Übersicht der zuzahlungsfreien Arzneimittel
(Stand: 01.02.12):

 

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel nach ATC
Nach ATC (anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation) sortierte Übersicht mit Angabe der Pharmazentralnummer (PZN), des Herstellers, des Wirkstoffs, der Wirkstärke, der Packungsgröße, der Darreichungsform und des Apothekenverkaufspreises

 

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel nach Namen
Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis

 

Die Regelung gilt seit 1. Juli 2006. Sie ist Teil des am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Gesetzes für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG). Durch eine Reihe von Maßnahmen sollen die seit Jahren stark steigenden Ausgaben für Medikamente gebremst werden. Im Jahr 2009 hat die gesetzliche Krankenversicherung 32,4 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgeben. Zum Vergleich: Die gesamte ambulante ärztliche Versorgung schlug 2009 mit 30,6 Milliarden Euro zu Buche.

Zur Übersicht: Das gilt 2012