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AOK schließt weitere Verträge für langwirkende Insulinanaloga

(16.08.10) Die AOK-Gemeinschaft sichert jetzt durch weitere Verträge mit Herstellern die Verfügbarkeit langwirkender Insulinanaloga bei Typ 2-Diabetes. Darauf hat der AOK-Bundesverband hingewiesen. Dadurch bleiben solche Insulinanaloga auch bei AOK-versicherten Patienten verordnungsfähig, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) keine Ausnahmeregelungen getroffen hat. Gelungen ist dies nach Angaben des AOK-Bundesverbandes durch die Vereinbarungen von Rabatten für diese Insulinanaloga mit einem weiteren Hersteller, die eine wirtschaftliche Versorgung sicherstellen und somit den Preisunterschied zu den Humaninsulinen kompensieren.

Für die AOK-versicherten Diabetiker kann nach einem Beitritt ihrer Kasse zum entsprechenden Rahmenvertrag des AOK-Bundesverbandes mit dem jeweiligen Hersteller das langwirkende Insulinanalogon wie bisher weiterverordnet werden. Mit der Firma Sanofi-Aventis besteht ein solcher Rahmenvertrag für das Insulinanalogon Lantus, mit der Firma Novo-Nordisk für das Insulinanalogon Levemir. In Baden-Württemberg ist im Zusammenhang mit dem dortigen Hausarztvertrag allein das Präparat Lantus der Firma Sanofi-Aventis vollständig verordnungsfähig, in Bayern hingegen allein das Präparat Levemir der Firma Novo-Nordisk.

(Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 16.08.10)


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