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Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

Entschuldung

Bis zum Start des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 müssen die Krankenkassen ihre Schulden vollständig abgebaut haben. Das hat die Große Koalition von CDU, CSU und SPD im Vorgriff auf die Gesundheitsreform bereits Ende 2006 in der Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze festgelegt.  Mit den neuen Fristen sollte erreicht werden, dass alle Kassen die gleichen Startvoraussetzungen für den Gesundheitsfonds haben.

Danach haben die Krankenkassen grundsätzlich Zeit bis Ende 2007, um Schulden abzubauen. In Ausnahmefällen müssen sie bis Ende 2008 schuldenfrei sein. Voraussetzung ist, dass die Kassen einen verbindlichen Plan zum Schuldenabbau vorlegen. Dabei sind die Kassen einer Kassenart, beispielsweise die AOKs, verpflichtet, einander bei der Entschuldung zu helfen.

Vor dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) von 2004 hatten zahlreiche Kassen Darlehen aufgenommen, um so höhere Beitragssätze und in der Folge steigende Lohnzusatzkosten der Unternehmen zu verhindern. Im GMG, im Herbst 2003 von der damaligen rot-grünen Koalition und der Union gemeinsam erarbeitet, ist festgehalten, wie die Kassen ihre Schulden abbauen und wie Einsparungen durch die Reform verwendet werden sollen.

Ostdeutschen Kassen war es laut Paragraf 222, Absatz 1 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) erlaubt, bis Ende 1998 Schulden aufzunehmen, um steigende Beiträge zu verhindern. Sie mussten ihre Schulden laut Absatz 4 innerhalb von maximal zehn Jahren - also bis spätestens Ende 2008 - abbauen.

Absatz 5 schreibt vor, dass alle Kassen, die bis Ende 2003 Darlehen aufgenommen haben (also GKV West), "die Verschuldung jährlich jeweils zu mindestens einem Viertel spätestens bis zum 31.12.2007 abzubauen" haben. Neue Kredite sind verboten.

Paragraf 220 Absatz 4 schreibt zugleich allen Kassen zwingend vor, dass die Einsparungen durch den Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem Leistungskatalog und durch den Bundeszuschuss in vollem Umfang und weitere Einsparungen mindestens zur Hälfte für Beitragssatzsenkungen verwendet werden müssen.

Beide Vorschriften des GMG stehen nicht miteinander im Einklang. Einerseits werden die Kassen verpflichtet, ihre Beiträge zu senken. Andererseits müssen sie bestehende Schulden in vorgegebenen Schritten vollständig abbauen.

Kassen, die Darlehen aufgenommen hatten, um steigende Beiträge zu verhindern, haben ihre Entschuldungspläne mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden abgestimmt. Die 15 AOKs sind 2009 schuldenfrei in den Gesundheitsfonds gestartet.

 

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