Rosenthaler Gespräche
"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung
Neue Wege für eine hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung
AOK-Bundesverband für sektorenübergreifende Bedarfsplanung
(30.08.10) Der demografische Wandel ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft - auch für das deutsche Gesundheitswesen. Die Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter, zugleich zieht es viele junge Menschen aus ländlichen Regionen in größere Städte und Ballungsräume. Schon jetzt haben viele Mediziner auf dem Land Schwierigkeiten, einen Nachfolger für ihre Praxis zu finden, wenn sie in den Ruhestand gehen. "Um auch künftig sicherstellen zu können, dass in Deutschland flächendeckend eine gute medizinische Versorgung vorhanden ist, müssen wir neue Wege beschreiten", sagt Karl-Heinz Schönbach, Geschäftsführer Versorgung im AOK-Bundesverband. Vor allem sei es notwendig, dass die Versorgung künftig nicht mehr strikt getrennt für den ambulanten und den Krankenhausbereich organisiert werde. Hochspezialisierte Leistungen, wie die Behandlung von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen - etwa Krebs, angeborene Stoffwechselstörungen oder Multiples Sklerose - können Schönbach zufolge gleichermaßen von Krankenhäusern und besonders qualifizierten Vertragsärzten erbracht werden. Gleiches gelte auch für ambulante Operationen.
Wolle man die starre Abgrenzung von ambulantem und stationärem Bereich überwinden, müssten die Zuständigkeiten für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung neu gefasst werden. Bisher sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dafür verantwortlich, dass es ausreichend Vertragsärzte im jeweiligen KV-Bezirk gibt. Den Bundesländern obliegt es sicherzustellen, dass genügend Krankenhauskapazitäten mit einem umfassenden Leistungsspektrum an den Kliniken in den Ländern vorhanden sind.
Kassen sollen Sicherstellungsauftrag für hochspezialisierte Leistungen erhalten
Für hochspezialisierte Leistungen sollte dieser Auftrag nach Auffassung des AOK-Bundesverbandes künftig den Kassen übertragen werden. Spezialisierte Vertragsärzte und Kliniken sollen danach im Wettbewerb untereinander Verträge mit den Krankenkassen schließen. Voraussetzung dafür ist für Schönbach, dass die Kassen- und Ärztevertreter gemeinsam auf Bundesebene strukturierte Vorgaben für die Versorgungsplanung in den Ländern machen. "Sinnvoll wäre es, wenn etwa eine Bandbreite vorgegeben wird, wie viele Onkologen je Region im Verhältnis zur Zahl der jeweiligen Patienten vorhanden sein sollten und in welcher Entfernung diese für die Patienten durchschnittlich erreichbar sein müssen”, so Schönbach. Auf Grundlage dieser Vorgaben sollten die Bundesländer dann einen Auftrag zur Sicherstellung der hochspezialisierten medizinischen Versorgung für die Kassen formulieren. Dabei sollten die Versorgungsnotwendigkeiten vor Ort - beispielsweise die Zahl der chronisch Kranken und das durchschnittliche Alter der Patienten - berücksichtigt werden.
Mitte Juli hatte sich auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ausgesprochen. Nach den Vorstellungen der DKG soll die ambulante ärztliche Versorgung in eine haus- und eine fachärztliche Grundversorgung sowie in eine spezialärztliche Versorgung unterteilt werden. Dabei könnte es weiterhin den Zulassungsausschüssen von Ärzten und Krankenkassen in den jeweiligen Ländern obliegen, wie viele Mediziner auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Patienten behandeln dürfen. Bei den hochspezialisierten Leistungen, die nach den Vorstellungen der DKG künftig von Vertrags- wie Krankenhausärzten gleichermaßen erbracht werden, solle diese Zulassungskontrolle entfallen. Alle Ärzte und Krankenhäuser, die die Qualitätsvoraussetzungen erfüllen, würden dabei nach den Vorstellungen der DKG zu festen Gebührensätzen direkt von den Krankenkassen bezahlt werden.
Indikationsbezogene Fallpauschalen zur Vergütung notwendig
"Wir sehen uns von der DKG in unseren langjährigen Forderungen bestätigt. Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung", sagt Schönbach. "Die von der DKG favorisierte Vergütung der hochspezialisierten Leistungen auf Basis der Euro-Gebührenordnung sei durchaus realistisch" - so Schönbach - "wenn die Krankenkassen die Leistungsmenge nach Bedarf ausschreiben können." So viel Bedarfsplanung müsse sein, wenn auch unabhängig von der Betriebsform und überholten Sektorgrenzen. "Das DKG-Konzept würde dagegen zu ausufernden Mehrleistungen und damit zu exorbitanten Zusatzkosten bei den Krankenkassen führen", so Schönbach weiter. Geboten sei stattdessen, indikationsbezogene Fallpauschalen zur Vergütung heranzuziehen. "Für ein solches neues Vergütungssystem sind die bisher mit Fallpauschalen im Krankenhausbereich gemachten Erfahrungen sehr wertvoll", so Schönbach.
Den Verzicht auf eine Bedarfsplanung für spezialisierte Leistungen - wie von der DKG gefordert - hält Schönbach nicht für sinnvoll. "Das würde die heute parallel herrschende Über- und Unterversorgung noch zementieren. Zudem werden dort, wo mehr Ärzte sind, auch Indikationsgrenzen gesenkt, mehr Menschen behandelt und mehr Leistungen erbracht, ohne dass dies medizinisch geboten ist". Auch steige die Zahl der Krankenhausfälle mit der ambulanten Überversorgung an, so Schönbach. Dass sich die Medizin selbst auf ein gebotenes Maß regulieren könne, sei eine unbezahlbare Illusion.





