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Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

AOK sieht sich in Kritik an Kartellrechtsplänen bestätigt

Bundessozialgericht warnt vor Zersplitterung des Sozialrechts und Kompetenz-Wirrwarr

(02.08.10) Das Bundesversicherungsamt (BVA) und das Bundessozialgericht (BSG) haben deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung für eine Anwendung des Kartellrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung geübt. Die Übertragung von Befugnissen auf das Bundeskartellamt ist nach Ansicht von BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner nicht notwendig und würde zu mehr Bürokratie führen. Es reiche völlig, wenn das Bundesversicherungsamt und die Versicherungsaufsichten der Länder weiterhin darauf achten, dass die Kassen die einschlägigen Bestimmungen zum Vergaberecht einhalten, sagte Gaßner dem Handelsblatt (Ausgabe 2. August 2010).

Ebenfalls im "Handelsblatt" warnte Dr. Ernst Hauck, Richter beim für die Krankenkassen zuständigen ersten Senat des BSG, vor einer Zersplitterung des Sozialrechts. Die Einführung des Kartellrechts für die Kassen bedeute, dass in Zukunft zwei Rechtsquellen - das Sozialrecht und das Wettbewerbsrecht - in Konkurrenz zueinander wirkten. Das in sich geschlossene und stimmige Krankenkassenrecht werde durch die Normen des Wettbewerbsrechts überlagert. "Die Folge wird ein riesiger Berg von Rechtsunsicherheit für alle Akteure im Gesundheitswesen sein", sagte Hauck.

Die Kritik an den Reformplänen wird durch ein Rechtsgutachten des renommierten Kartellrechtlers Prof. Rainer Bechtold im Auftrag des AOK-Bundesverbandes bestätigt. Die beabsichtigte Anordnung der entsprechenden Geltung des Kartellrechts im Sozialgesetzbuch verstößt nach Meinung des Juristen gegen das europäische Wettbewerbsrecht, ist verfassungswidrig und wird schwerwiegende Folgen für das System der gesetzlichen Krankenversicherung haben.

"Bei der Lektüre der Begründung zum Gesetzesentwurf beginnt man zu zweifeln, ob die Bundesregierung sich der tatsächlichen Auswirkungen bewusst ist, die eine Anwendung des Kartellverbots mit sich brächte", so Prof. Bechtold. "Viele der elementaren strukturprägenden Prinzipien des Sozialrechts und der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit der flächendeckenden Anwendung des Wettbewerbsrechts nicht zu vereinbaren." 

Den Krankenkassen droht nach Darstellung Bechtolds weit über den Arzneimittelbereich hinaus ein Wirrwarr bei der Kompetenzverteilung zwischen den Aufsichtsbehörden der Länder und dem Bundesversicherungsamt einerseits und dem Bundeskartellamt andererseits. Gleiches gelte für die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Zivil- und Sozialgerichten, die erst Ende 2008 eindeutig zu Gunsten der Sozialgerichte ausgestaltet worden sei.

Da entsprechende Entscheidungen der Sozialgerichte nach einer Übertragung von Zuständigkeiten auf die Kartellgerichte keine juristische Bindungswirkung mehr hätten, droht den Krankenkassen eine Flut neuer Klagen der Pharmaunternehmen und anderer Leistungserbringer. Insbesondere der Abschluss neuer Arzneimittelrabattverträge dürfte auf Jahre hinaus blockiert sein, bis letztlich der Europäische Gerichtshof entschieden hat.

Sozialrichter Hauck wirft dem Gesetzgeber jetzt vor, er drücke sich vor der Aufgabe, klar zu bestimmen, "wann und mit welcher Reichweite" das Wettbewerbsrecht für die Kassen gelten soll. Die durch das Gesetz herbeigeführte "unfruchtbare Konkurrenz zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht" werde am deutlichsten daran, "dass sich in Zukunft die Versicherungsaufsichten und die Kartellbehörden um die Zuständigkeit für die Kassen streiten".

Das gleiche gelte übrigens auch für juristische Auseinandersetzungen, bei denen die Zivilgerichte den bisher klar zuständigen Sozialgerichten die Zuständigkeit streitig machen würden. Hauck befürchtet, dass dies am Ende auch dazu führt, dass die Kartellgerichte über den Umweg des Wettbewerbsrechts in das Leistungsrecht der Kassen eingreifen. Das beabsichtige der Gesetzgeber aber nicht. Es wäre deshalb besser, die Reform noch einmal zu überdenken, so der Jurist.

Die geplanten Neuregelungen sind Teil des Entwurfes für das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), den CDU/CSU und FDP am 9. Juli 2010 in den Bundestag eingebracht haben.