Auf dem Weg zur nächsten Gesundheitsreform
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt. Nach der parlamentarischen Sommerpause will Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler einen Gesetzentwurf vorlegen. Der soll das geplante Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ergänzen, das sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet und 2011 in Kraft treten soll. Im Themenbereich "Reform aktuell" halten wir Sie über die gesundheitspolitischen Entwicklungen auf dem Laufenden, nennen die Vorschläge der AOK für eine Weiterentwicklung der GKV und informieren über die bisherigen Reformen im Gesundheitswesen.
G+G-Spezial 06/10: Woher die Mäuse nehmen?
Ein neues Finanzierungssystem für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben sich die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP vorgenommen. Dabei braucht die GKV verlässliche Rahmenbedingungen, um auch künftig eine gute medizinische Versorgung der Versicherten gewährleisten zu können. G+G-Spezial beleuchtet die Konzeptionen, Perspektiven und Hintergründe der angestreben Finanzreform.
G+G-Spezial 06/10: Woher die Mäuse nehmen?
Positionen der AOK zur Gesundheitspolitik
Die AOK steht im Gesundheitswesen für "Freiheit", "Innovation", "Service", "Verantwortung". Worauf sich das gründet, zeigt die Broschüre "Perspektiven - Positionen der AOK zur Gesundheitspolitik". Am Beispiel konkreter Projekte zeigt sie die innovativen Leistungen der AOK in der Versorgung, in der Prävention, in der Pflege und in der Beratung ihrer Versicherten auf. Nach dem Motto "Die AOK kann viel. Aber sie will mehr" informiert die Broschüre über die Vorschläge der AOK für eine notwendige Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens.
Perspektiven - Positionen der AOK zur Gesundheitspolitik
Einheitlicher Beitragssatz und Gesundheitsfonds in Kraft
Seit Jahresbeginn 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Er wurde von der Bundesregierung auf 15,5 Prozent festgelegt und im Rahmen des Konjunkturpakets II zum 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Alle Beiträge fließen in einen Gesundheitsfonds. Aus diesem gemeinsamen Topf erhalten die Kassen anteilig Zuweisungen. Einheitlicher Beitragssatz und Gesundheitsfonds sind Teil des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007. Hintergrund, Glossar und alle bisherigen Reformgesetze im Überblick:
Wettbewerb um die beste Versorgung
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen mehr Möglichkeiten für Verträge mit Leistungsanbietern erhalten. So können jetzt etwa die Kosten für einen Vertrag zur hausärztlichen Versorgung aus der Gesamtvergütung für die ambulante Versorgung abgezogen werden. Aber in vielen Bereichen wünschen sich die Kassen neue Instrumente, um die medizinische Versorgung ihrer Versicherten zu gestalten.
Zukunftssichere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zwar neu geregelt. Aber die Frage, wie das solidarische Gesundheitswesen dauerhaft finanziert werden kann, ist damit noch nicht beantwortet. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber auch dort ankommen, wo sie zur Versorgung der Kranken benötigt werden.
Rechte der Patienten stärken
In Deutschland haben Patienten oft Probleme, ihre Rechte durchzusetzen. Sei es beim Arztbesuch oder im Zusammenhang mit einer Operation. Viele nehmen ihr Recht nicht wahr, weil sie es nicht kennen. Die AOK setzt in der Diskussion um eine Patientencharta Akzente und stärkt ihren Versicherten durch Beratung und Information den Rücken.
Qualität als entscheidender Faktor
Die Messbarkeit von Qualität spielt in der medizinischen Versorgung eine immer wichtigere Rolle. Seit Jahresbeginn 2009 werden etwa alle Pflegeheime in Deutschland vom Medizinische Dienst der Pflegekassen anhand von 82 Qualitätskriterien geprüft und entsprechend der Schulnoten von "sehr gut" bis "mangelhaft" bewertet - öffentlich und für jeden Interessierten zugänglich. Im Krankenhausbereich haben die AOK und der Klinikbetreiber Helios mit dem Projekt "Qualitätssicherung mit Routinedaten" (QSR) aufgezeigt, dass die Qualität der stationären Behandlung ohne größeren Zusatzaufwand auch über die Zeit nach der Krankenhausentlassung des Patienten nachprüfbar und messbar ist. Deshalb setzt die AOK sich für den verstärkten Einsatz von Einzelverträgen ein, mit denen besondere Qualitätskriterien erfüllt werden - zum Nutzen der Versicherten.






