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Arzneimittelvertrag

 

Die Geschichte des Risikostrukturausgleichs

1992
Gesundheitspolitischer Konsens von Lahnstein: Bundesregierung (CDU/CSU/FDP) und SPD-Opposition legen mit dem Gesundheitsstrukturgesetz den Grundstein für mehr Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Gesetz beinhaltet die Einführung der freien Kassenwahl und eines GKV-weiten Risikostrukturausgleichs (RSA).

1994
Der RSA wird zunächst in der allgemeinen Krankenversicherung (ohne Krankenversicherung der Rentner) eingeführt.

1995
Der RSA wird auf die ganze GKV ausgeweitet. Er löst in der Krankenversicherung der Rentner den ineffizienten Ausgabenausgleich ab.

1998
Das GKV-Finanzstärkungsgesetz schreibt den deutschlandweit ungeteilten Finanzkraftausgleich ab dem Jahr 2000 vor.

1999
Mit dem GKV-Rechtsangleichungsgesetz beschließt der Bundestag die Einführung eines vollständig gesamtdeutschen RSA bis 2007.

2001
Der Gesetzgeber verankert den morbiditätsorientierten RSA (Morbi-RSA) im Sozialgesetzbuch. Er soll 2007 den bisher gültigen RSA ablösen.

2002
Im Vorgriff auf den Morbi-RSA werden Versicherte mit chronischen Krankheiten im RSA gesondert berücksichtigt, wenn sie in ein akkreditiertes Disease-Management-Programm (DMP) eingeschrieben sind. Für besonders aufwändige Leistungsfälle wird ein GKV-weiter Risikopool eingerichtet.

2004
Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums schlägt ein Klassifikationsverfahren für den Morbi-RSA vor. Die Ankoppelung der DMP und der Risikopool sollen wieder entfallen.

2005
Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen den RSA ab. In der Begründung zur Entscheidung vom 18. Juli 2005 heißt es, der RSA diene dem sozialen Ausgleich. Ohne RSA sei der vom Gesetzgeber gewollte Kassenwettbewerb nicht gewährleistet. Auch das Gesetz zur RSA-Reform und der geplante Morbi-RSA seien mit der Verfassung vereinbar.

2006
Die Große Koalition verabschiedet am 27. Oktober mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen im Bundestag die Änderungen des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze. Sie verschiebt damit die Einführung eines Morbi-RSA von 2007 auf 2009, dem Startzeitpunkt des künftigen Gesundheitsfonds. Vorgesehen ist, dass künftig 50 bis 80 Krankheiten im Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden. Mit der 14. RSA-Änderungsverordnung erhalten die Krankenkassen die rechtliche Grundlage, um die für einen Morbi-RSA notwendigen Daten zu erfassen.

2007
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz tritt am 1. April in Kraft. Zu den zentralen Bestandteilen gehören die Einführung eines Gesundheitsfonds 2009 und die zeitgleiche Morbiditätsorientierung des RSA.

2009
Mit dem Start des Gesundheitsfonds gilt der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich.