Rosenthaler Gespräche
"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung
Das Gesundheitssystem in Irland
Irland verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem.
Organisation
Das Gesundheitsministerium („Department of Health and Children“) ist für die Planung und Finanzierung des Gesundheitssystems zuständig. Die medizinische Versorgung wird über den nationalen Gesundheitsdienst sichergestellt. Acht Gesundheitsämter (Health Boards) leiten die regionalen Gesundheitsdienste. Dazu erhalten sie ein entsprechendes Budget vom Gesundheitsministerium. Die Health Boards sind in der Regel für 200.000 bis zu einer Million Einwohner zuständig. Demgegenüber liegen die stationären Einrichtungen meist in den Händen von gemeinnützigen, oftmals kirchlichen Organisationen.
Die gesamte Bevölkerung ist abgesichert. Es gibt keine Versicherungspflichtgrenze. Allerdings verfügen nur Versicherte über 70 Jahre und Geringverdiener über eine volle Anspruchsberechtigung (full eligibility) auf Leistungen des nationalen Gesundheitsdienstes. Dieser Kreis der Versicherten besitzt die sogenannte medical card und ist damit von Zuzahlungen befreit, jedoch in der Arztwahl eingeschränkt. Versicherte mit voller Anspruchsberechtigung müssen im Krankheitsfall einen festgelegten örtlichen Allgemeinmediziner aufsuchen und können einen Facharzt erst nach Überweisung eines Hausarztes konsultieren. Etwa ein Drittel der irischen Bevölkerung hat Anspruch auf eine medical card.
Für die übrige Bevölkerung gilt eine begrenzte Anspruchsberechtigung (limited eligibility), das heißt, sie müssen sich an den für die medizinischen Leistungen anfallenden Kosten beteiligen. So sind beispielsweise bei Krankenhausbehandlungen 45 Euro pro Nacht im Mehrbettzimmer bis höchstens 450 Euro im Jahr zu zahlen. Für Medikamente ist die Selbstbeteiligung auf 78 Euro im Monat begrenzt. Dafür haben sie freie Arztauswahl und können auch ohne Überweisung einen Facharzt aufsuchen.
Private Zusatzversicherungen, die nicht gewinnorientiert arbeiten, werden staatlich gefördert. Sie ermöglichen den Versicherten, sich als Privatpatient in öffentlichen Krankenhäusern beziehungsweise bei höheren Prämien auch in Privatkliniken behandeln zu lassen. Zudem haben Zusatzversicherte kürzere Wartezeiten für Operationen und Facharztbesuche. Etwa die Hälfte der Iren nimmt solche Zusatzversicherungen in Anspruch.
Finanzierung
Der irische Staat übernimmt 90 Prozent der Kosten für Gesundheitsleistungen. Lediglich zehn Prozent werden durch Arbeitnehmerbeiträge aufgebracht. Abhängig Beschäftigte zahlen dabei zwei Prozent ihres Bruttoverdienstes und Selbstständige zwei Prozent ihres Einkommens zur Finanzierung der Leistungen ein. Liegt der Wochenverdienst eines Arbeitnehmers unter 356 Euro, dann muss er keinen Beitrag zahlen. Das Gleiche gilt für Selbstständige mit einem Jahreseinkommen unter 18.512 Euro.
Geldleistungen im Krankheitsfall und bei Mutterschaft werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Es gilt das Prinzip des Globalbeitrags: Ein gemeinsamer Beitrag deckt die Kosten für Kranken- und Mutterschaftsgeld. Im Globalbeitrag ebenfalls enthalten sind die Zahlungen für das Pflegegeld. Arbeitnehmer zahlen dabei vier Prozent ihres Bruttoverdienstes. Erwerbstätige mit Einkünften bis zu 287 Euro pro Woche sind von Beiträgen befreit. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 42.160 Euro im Jahr. Arbeitgeber zahlen Beiträge in Höhe von 8,5 Prozent bei Einkommen von bis zu 356 Euro pro Woche. Liegt das Wochenverdienst über 356 Euro, zahlen sie 10,75 Prozent. Für Arbeitgeber existiert keine Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige zahlen drei Prozent ihres Einkommens. Auch bei ihnen gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze.
Demografische und gesundheitsökonomische Kennzahlen
- Einwohnerzahl (2009): 4,45 Millionen
- Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (2009): 30.200 Euro
- Arbeitslosenquote (2008): 6,3 Prozent
- Erwerbsquote (2009): 63,6 Prozent
- Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (2009): 9,7 Prozent
- Zahl der Ärzte (2008): 3,2 je 1.000 Einwohner
- Zahl der Krankenhausbetten (2007): 5,2 je 1.000 Einwohner
- Beschäftigte im Gesundheitswesen (2006): 106.273 Personen
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