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Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

Das Gesundheitssystem in Frankreich

Flagge Frankreich

Die französische Krankenversicherung ist eine Säule des staatlichen Sozialversicherungssystems, zu dem auch Altersvorsorge, Arbeitunfallversicherung und Familienbeihilfeversicherung gehören. Aufgrund des ausgeprägten Entscheidungsrechts des Staates wird das französische System auch als eine Mischung zwischen dem Bismarck- und dem Beveridge-Modell bezeichnet: Einerseits spielen die Krankenversicherungen eine wichtige Rolle, andererseits erfolgt eine starke staatliche Intervention.

Seit dem Jahr 2000 haben Franzosen mit geringem Einkommen Anspruch auf einen allgemeinen Gesundheitsschutz, "Couverture maladie universelle" (CMU). Alleinstehende mit weniger als 530 Euro im Monat und Zwei-Personen-Haushalte, die weniger als 800 Euro im Monat zur Verfügung haben, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sie sind über die CMU abgesichert und haben Anrecht auf Kostenübernahme nach dem Sachleistungsprinzip. Mit der Einführung des CMU wurden in Frankreich Versorgungslücken geschlossen.

Organisation
Für den Krankenversicherungsschutz sorgen in Frankreich die gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind stark zentralisiert und nach verschiedenen Berufsgruppen gegliedert. Im Grunde gibt es vier bedeutende Kassenarten: die Kasse für lohnabhängige Arbeiter (CNAMTS), die rund zwei Drittel der Versicherten umfasst, die Kasse für Landarbeiter (MSA), die Kasse für selbstständige Arbeiter (CANAM) und verschiedene Kassen für Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors. Der Staat übt in Frankreich einen großen Einfluss auf die Krankenkassen aus. Er

  • legt Beitragssätze fest
  • benennt Verwaltungsdirektoren für die Dachorganisationen der Krankenkasse
  • kann Entscheidungen der Kassen aufheben
  • kontrolliert die Haushaltspläne.

Der stationäre Sektor wird von einem starken öffentlichen Pfeiler geprägt. Im ambulanten Sektor dominieren freiberuflich niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Die Versicherten haben in Frankreich einen uneingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen. Der Patient kann sich seinen Arzt frei wählen, auch den Facharzt. Es ist für die Konsultation eines Facharztes also keine Überweisung eines Hausarztes nötig. Der Patient zahlt den Arzt direkt; es gilt das Kostenerstattungsprinzip.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Kosten für

  • allgemeinmedizinische und fachmedizinische Versorgung
  • Pflegeleistungen
  • Prothesen
  • Pharma-Produkte
  • medizinische Hilfsmittel
  • Analysen und Laboruntersuchungen
  • Aufenthalt und Behandlungen in Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken und chirurgischen Stationen
  • Krankentransporte
  • medizinische und pharmazeutische Versorgung bei Mutterschaft
  • medizinische Überwachung von Neugeborenen.

Geldleistungen gibt es im Falle einer Arbeitsunfähigkeit und bei Mutterschaft.
Da die Krankenkassen in Frankreich die Kosten für Gesundheitsversorgung nicht komplett übernehmen, müssen die Versicherten Zuzahlungen leisten. Deshalb haben mehr als 90 Prozent der französischen Bevölkerung eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die überwiegend die Zuzahlungen übernimmt.

Die Selbstbeteiligungssätze in Frankreich:

  • Arzthonorare: 30 Prozent
  • ambulante Behandlung in Krankenhaus: 25 Prozent
  • stationäre Krankenhausbehandlung: 20 Prozent
  • Arzneimittel: zwischen 35 und 100 Prozent (je nach Schwere der Krankheit)

Bei chronischen Krankheiten fallen keine Zuzahlungen an. Seit wenigen Jahren müssen Patienten in Frankreich zudem eine Praxisgebühr nach deutschem Vorbild zahlen.

Finanzierung
Das französische Gesundheitssystem wird zum einen über Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 12,8 Prozent und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 0,75 Prozent des Bruttoeinkommens finanziert. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Zum anderen müssen alle Einwohner Frankreichs einen sogenannten allgemeinen Sozialbeitrag "contribution sociale généralisée" (CSG) leisten. Dabei handelt es sich um eine einkommensteuerähnliche Abgabe in Höhe von 5,25 Prozent aller Einkünfte und 3,95 Prozent der Lohnersatzleistungen. Um die Defizite in der Finanzierung der Sozialversicherungen zu decken, hat die französische Regierung darüber hinaus im Jahr 1998 die Steuer zur Tilgung der Sozialschuld "remboursement de la dette sociale" (RDS) eingeführt. Diese soll 13 Jahre gelten. Die RDS beträgt 0,5 Prozent auf alle Einkünfte, die auch dem CSG unterliegen. Außerdem fließen die Alkohol- und die Tabaksteuer sowie Steuern auf Mischgetränke und auf Werbung der Pharmaindustrie unmittelbar in die Finanzierung des Gesundheitssystems ein.

Ende 2007 führte die französische Regierung erstmals eine Pflicht zur Zuzahlung, die sogenannte "Franchises", ein. Diesen Selbstbehalt sollen die Versicherten aus eigener Tasche zahlen, ohne dass die Zusatzversicherungen dafür einspringen können. Die Franchises werden auf Arzneimittel, paramedizinische Leistungen, Physiotherapie und Krankentransporte erhoben und sind begrenzt auf zwei bis vier Euro pro Tag oder 50 Euro pro Jahr. Unter anderem sind Kinder, Schwangere, Personen mit Anspruch auf die CMU und chronisch Kranke von der Franchise befreit.
 

Demografische und gesundheitsökonomische Kennzahlen

  • Einwohnerzahl (2009): 62,61 Millionen
  • Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (2009): 25.300 Euro
  • Arbeitslosenquote (2008): 7,8 Prozent
  • Erwerbsquote (2009): 56,1 Prozent
  • Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (2009): 11,8 Prozent
  • Zahl der Krankenhausbetten (2008): 7,1 je 1.000 Einwohner
  • Zahl der Ärzte (2008): 3,5 je 1.000 Einwohner
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen (2008): 1.250.194 Personen

 

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