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Arzneimittelvertrag

 

Zahnärztliche Behandlung

Die AOK trägt die Kosten der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung und Behandlung beim Zahnarzt. Bei Füllungen übernimmt die AOK die Kosten für Plomben aus Amalgam sowie aus bestimmten Kunststoffen.

Bei Kindern und Jugendlichen, die bei Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sind, übernimmt die AOK alle Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.

Alle Patienten ab 18 Jahren müssen eine Praxisgebühr von zehn Euro bezahlen, wenn sie das erste Mal in einem Quartal bei einem Zahnarzt behandelt werden. Die Praxisgebühr fällt nicht bei reinen Vorsorgeterminen an.

 

Zahnersatz

Zahnersatz bleibt weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankenkassen zahlen seit Januar 2005 für Kronen, Brücken und Prothesen einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag - den befundorientierten Festzuschuss.

AOK-Versicherte haben freie Auswahl unter den über 54.000 Vertragszahnärzten in Deutschland. Vor Beginn der Behandlung erstellt der Zahnmediziner einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, den die AOK genehmigen muss.

 

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen

Die AOK sorgt dafür, dass mögliche Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten schon früh entdeckt werden: Mit den neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder. Insgesamt drei Untersuchungen finden zwischen dem 30. Lebensmonat und dem sechsten Lebensjahr Ihres Kindes statt.

Beim "Kinderzahn-TÜV" werden unter anderem die Mundhöhle des Kindes untersucht, das Kariesrisiko eingeschätzt und geeignete Fluoridierungsmittel zur Härtung des Zahnschmelzes empfohlen. Wenn der Zahnarzt feststellt, dass ein Kind besonders stark zu Karies neigt, bekommt es zusätzlich alle sechs Monate eine Behandlung mit Fluoridlack.

 

Zahnarztdichte

Im Jahr 2010 kosteten zahnärztliche Behandlungen die gesetzlichen Krankenkassen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 11,87 Milliarden Euro (davon Zahnersatz: 3,22 Milliarden Euro). Das ist ein Plus von 2,2 Prozent (Behandlungen ohne Zahnersatz) beziehungsweise 3,3 Prozent (Zahnersatz) im Vergleich zu 2009. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ging 2010 die Zahl der zahnärztlichen Behandlungsfälle um 1,4 Prozent zurück. Der Fallwert stieg um 3,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben für einzelne Bereiche der zahnärztlichen Versorgung 2010 unterschiedlich. Das Plus betrug pro Kassenmitglied 0,5 Prozent für konservierende Leistungen, 1,3 Prozent bei Paradontalbehandlungen, 7,4 Prozent bei der Therapie von Kieferbrüchen, 1,9 Prozent bei der Individualprophylaxe, 6,2 Prozent im konservierend-chirurgischen Bereich und 4,5 Prozent im Bereich Kieferorthopädie.

Ende 2010 nahmen laut Geschäftsbericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 54.245 Zahnärzte an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil; gegenüber dem Vorjahr sank ihre Zahl um 0,4 Prozent. Die Vertragszahnärzte und die 5.006 bei ihnen angestellten Zahnärzte addierten sich auf 59.251 (gegenüber 2009: + 1,2 Prozent). Die Zahl der nur an der kieferorthopädischen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte belief sich Ende 2010 auf 3.019 (gegenüber 2009: + 1,6 Prozent).

2009 waren 41 Prozent aller Zahnärzte (insgesamt 85.557) und 36,6 Prozent aller niedergelassenen Zahnärzte (insgesamt 54.930) weiblich. Auf 100.000 Einwohner kamen 2010 nach Zahlen der OECD 77 Zahnärzte. Nur wenige Länder haben eine höhere Zahnarztdichte. Zu ihnen gehören Belgien (81 Zahnärzte pro 100.000 Einwohner) und Dänemark (78 Zahnärzte pro 100.000 Einwohner). Pro 100.000 Einwohner praktizieren in Japan 74 Zahnärzte, in Frankreich 67 Zahnärzte, in den USA 60 Zahnärzte, in der Schweiz 52 Zahnärzte, in den Niederlanden 50 Zahnärzte, in Großbritannien 42 Zahnärzte und in Polen 35 Zahnärzte.