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Arzneimittelvertrag

 

Stationäre Pflege

Ist eine häusliche Betreuung tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- bzw. Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung. Wenn auch diese Kombination nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner in der stationären Betreuung selbst bezahlen.

Pflegesachleistung für Pflegedienste teilstationär (seit 01.01.2010):
Pflegestufe I: 440 Euro
Pflegestufe II: 1.040 Euro
Pflegestufe III: 1.510 Euro.

Ergänzende Leistung bei erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand: maximal 2.400 Euro (jährlich)

Vollstationäre Pflege:
Pflegestufe I: 1.023 Euro
Pflegestufe II: 1.279 Euro
Pflegestufe III: 1.510 Euro und in Härtefällen 1.820 Euro.

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