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Arzneimittelvertrag

 

Ambulante Pflege

Die Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er ein der jeweiligen Pflegestufe entsprechendes Pflegegeld.

Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht vollständig möglich, können ambulante Pflegedienste die Pflege übernehmen. Deren Einsatz wird von den Pflegekassen als so genannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegestufen übernommen. Pflegegeld für die private Betreuung und Sachleistung für den Pflegedienst können aber auch miteinander kombiniert werden.


Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige (seit 01.01.2010):

  • Pflegestufe I: 225 Euro
  • Pflegestufe II: 430 Euro
  • Pflegestufe III: 685 Euro

Die Pflegekassen bezahlen darüber hinaus technische Pflegehilfsmittel und beteiligen sich an den Kosten für Umbaumaßnahmen des Wohnumfelds, die für eine häusliche Pflege erforderlich sein können. Pflegende können einen Pauschbetrag von 924 Euro jährlich bei der Einkommensteuer geltend machen, wenn sie für ihre Pflegeleistung keine Vergütung erhalten. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, darf gleichzeitig einen Angehörigen pflegen, ohne dass das Pflegegeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Häusliche Pflegekräfte sind darüber hinaus in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen, wenn die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig und mindestens 14 Stunden wöchentlich erbracht wird. Die Unfallversicherung ist für Unfälle gedacht, die während der Pflegetätigkeit in der Wohnung und im Zusammenhang damit außerhalb der Wohnung passieren können.

 

 

Ambulante Pflegedienste

Die häusliche Pflege ist eine Aufgabe, die Familien oft nicht ohne professionelle Unterstützung leisten können. Ist eine häusliche Betreuung tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- bzw. Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung. Pflegedienste, die von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder privaten Verbänden, Kirchen oder Gemeinden getragen werden, bieten ambulante Pflege und Unterstützung im Haushalt an. Eine Checkliste (s. Grafik links) vereinfacht den Vergleich der verschiedenen Anbieter und hilft, die wichtigsten Fragen vor der Entscheidung zu klären.

Pflegesachleistung für Pflegedienste ambulant und teilstationär (seit 01.01.2010):

  • Pflegestufe I: 440 Euro
  • Pflegestufe II: 1.040 Euro
  • Pflegestufe III: 1.510 Euro. Härtefälle können bis zu 1.918 Euro monatlich erhalten.

 

Sie suchen einen geeigneten Pflegedienst?

Der AOK-Pflegedienst-Navigator hilft Ihnen. Bundesweit und von jedem beliebigen Ort aus. Der Navigator liefert Adressen, Kontaktdaten und Preise der jeweiligen Dienste. Darüber stellen die Einrichtungen selbst Angaben zu ihren Angeboten wie Hausnotruf, betreutes Wohnen, Essen auf Rädern usw. bereit. Ein zusätzlicher Service des Navigators ist ein Kostenrechner, mit dem der Kunde online verschiedene pflegefachliche Leistungen zusammenstellen und kalkulieren kann. Eine Warenkorbfunktion ermöglicht es, die Preise für die individuellen Leistungspakete bei den einzelnen Anbietern zu vergleichen.

 

 

 

Weitere Informationen für pflegende Angehörige

Für Personen, die aufgrund der häuslichen Pflege eines Angehörigen selber nicht arbeiten können, bezahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei wird die Pflegetätigkeit mit einem fiktiven Einkommen - je nach Pflegestufe und Pflegeaufwand - angesetzt. Durchschnittlich ergibt ein Jahr Pflegetätigkeit einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,94 Euro und 20,83 Euro (alte Bundesländer) und zwischen 6,10 Euro und 18,30 Euro (neue Bundesländer).

Auch die AOK unterstützt ehrenamtliche Pflegekräfte: Sie bietet kostenfreie Pflegekurse an, in denen hilfreiche Tipps für die Pflege vermittelt werden. Fällt der betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub einmal aus, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen je Kalenderjahr bis zu maximal 1.510 Euro. Anspruch darauf hat eine Pflegeperson nach mindestens sechs Monaten privater Pflegetätigkeit.

Häusliche Pflegekräfte sind darüber hinaus in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen, wenn die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig und mindestens 14 Stunden wöchentlich erbracht wird. Die Unfallversicherung ist für Unfälle gedacht, die während der Pflegetätigkeit in der Wohnung und im Zusammenhang damit außerhalb der Wohnung passieren können.