Banner AOK-Mitglied werden

 

 

 

Arzneimittelvertrag

 

Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

Selbstverwaltung - ein demokratisches Prinzip

Das Prinzip ist einfach: Bestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse, wie beispielsweise die Gesundheitsversorgung seiner Bürger, überträgt der Staat an die Selbstverwaltung. Ein Erfolgsmodell mit über 125-jähriger Tradition, das sich in vielen Bereichen des modernen, demokratischen Sozialstaates wiederfindet - denn eine selbstverwaltete Sozialversicherung reagiert schneller und flexibler, als der Staat dies könnte.

Auch die AOK ist eine starke demokratische Gemeinschaft: Sie wird von den Versicherten und Arbeitgebern gemeinsam selbst verwaltet. Das heißt: Die Mitglieder bestimmen den Kurs. Das wichtigste Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Er wird paritätisch - das heißt je zur Hälfte - von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite gebildet.

Mit der neuen Rechtsform des AOK-Bundesverbandes als Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat sich auch dessen Selbstverwaltung geändert. Jeweils ein Verwaltungsrat der Versicherten- und der Arbeitgeberseite von jeder einzelnen AOK bilden nun gemeinsam den Aufsichtsrat des Bundesverbandes. Dieser nimmt unter anderem Einfluss auf finanzielle Fragen sowie die Bestellung des geschäftsführenden Vorstandes.